Wussten Sie schon, dass Sie sich ohne jegliche Qualifikation im Fliesenlegerhandwerk selbstständig machen können?
Wenn Sie rein gar nichts gelernt haben, dann ist das die Chance. Das Arbeitsamt unterstützt Sie dabei gern.
Kaufen Sie sich ein Auto, pappen Sie ein wenig hübsche Werbung darauf und los gehts.
Machen Sie sich keine Gedanken, denn der Kunde weiß nicht, dass Sie nichts können.
Das klingt jetzt ein wenig ironisch, aber das ist seit 2004 die Realität.
Die Anzahl der Fliesenlegerbetriebe ist seitdem um ein Vielfaches gestiegen. Leider auch die Zahl der Schadensfälle die vor Gericht geklärt werden müssen. Diese Betriebe sind oft nicht in der Lage eine Reklamation auszuhalten und gleiten in die Insolvenz. Die Allgemeinheit kann das in Form von Sozialleistungen anschließend ausbaden. Sie als Kunde stehen ebenfalls nach einem Misserfolg im Regen.
Stellen Sie sich vor, jemand erstellt Ihr Badezimmer neu, sie freuen sich riesig darauf. Leider war es am Ende nicht nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet und Ihr Duschwasser tropft nach jedem Duschvorgang lustig durch die Decke.
Das ist nur eins von vielen möglichen Beispielen.
Was kann ich als Kunde dagegen machen?
Hinterfragen Sie die Qualifikation. Ein Meistertitel beteutet unter anderem eine hohe fachliche und kaufmännische Kompetenz.
Update: Ab Januar 2020 müssen Sie wieder die Meisterqualifikation im Fliesenlegerhandwerk vorweisen, um sich als Fliesenleger selbstständig machen zu können. Achten Sie trotzdem weiterhin auf die Qualifikation Ihres "Fliesenlegers". Betriebe ohne Fliesenlegermeister, die vor 2020 bestanden haben, haben Bestandschutz.
Maurer, Maler, Bautenschützer, Fuger legen auch gern Fliesen. Das Risiko liegt bei Ihnen als Kunde :-)
Fliesen Hagedorn
Hans Hinrich von Hinten
Auf der Borg 41A
59494 Soest
Telefon: 0 29 21/1 59 97
Fax: 0 29 21/3 11 69
e-Mail: fliesen.hagedorn@t-online.de